Selbstzahler

Sie können die Psychotherapie und die Behandlung mit der Klangliege auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.> Das Honorar richtet sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Aufwendungen für Psychotherapie sind i.d.R. als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzbar, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten.

PRIVATVERSICHERTE

Wenn Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir als Therapeuten vorstellen können, erfolgen fünf probatorische Sitzungen, in denen eine genaue Analyse Ihrer aktuellen Problemsituation und Lebensgeschichte sowie die Klärung Ihrer Therapieziele erfolgen. Zudem werden der individuelle Behandlungsplan und das voraussichtlich benötigte Stundenkontingent erstellt.

Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen wird der Therapieantrag an Ihre Krankenkasse bzw. Beihilfestelle geschickt. Nach der Bewilligung ihrer Versicherung beginnt die eigentliche Therapie.

Psychotherapeutische Sitzungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten und finden normalerweise einmal wöchentlich statt.

Kosten

Eine Verhaltenstherapie  wird in der Regel von den Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen. Erkundigen Sie sich am besten über die Einzelheiten Ihres Versicherungsvertrages. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

Es besteht die Möglichkeit die Psychoterhapie im Kostenerstattungserfahren mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen. Meine Praxis ist eine Privatpraxis und es besteht deshalb keine generelle Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Als Patient oder Patientin haben Sie jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf zeitnahe Behandlung (d.h. die Wartezeit auf einen Therapieplatz soll weniger als drei Monaten betragen). Wenn Sie keinen zeitnahen Platz für eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden, kann ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren in einer Privatpraxis gestellt werden.

 

Ablauf im Kostenerstattungsverfahren

  • Sie kontaktieren telefonisch oder per E-Mail mehrere Psychotherapeuten mit Kassensitz.
    Sie protokollieren dabei tabellarisch, wenn ein Therapeut Ihnen keinen freien Therapieplatz anbieten kann oder Sie keine Antwort erhalten (Datum, Uhrzeit, Name des Therapeuten). Auch wenn die Wartezeit länger als drei Monate beträgt, gilt dies als Absage. Viele gesetzliche Krankenkassen verlangen mittlerweile 10 bis 15 dokumentierte Absagen.
  • Dann vereinbaren Sie mit mir einen Termin für ein Erstgespräch, um zu klären, ob Sie bei mir eine Psychotherapie machen möchten.
  • Dann (oder schon im Vorfeld) besuchen Sie die Sprechstunde eines Psychotherapeuten mit Kassensitz. Psychotherapeuten mit Kassensitz sind seit April 2017 verpflichtet, einmalige 25-minütige Sprechstunden anzubieten, bei der Sie Ihre Beschwerden schildern können. Sollte der Therapeut anschließend keinen freien Therapieplatz haben, was meistens der Fall ist, dann stellt er Ihnen das Formular PTV11 aus, welches bestätigt, dass Sie zeitnah einen Therapieplatz benötigen. (Kontakte zu Psychotherapeuten mit Kassensitz finden sie über die Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ).
  • Sie gehen zu Ihrem Hausarzt oder zu einem Psychiater / Neurologen und lassen sich einen Konsiliarbericht und eine Dringlichkeitsbescheinigung für Psychotherapie ausstellen.
  • Wenn Sie alle Bescheinigungen und Nachweise beisammen haben, kontaktieren Sie mich erneut und ich leite dann den Antrag auf Kostenerstattung mit allen erforderlichen Unterlagen an Ihre Krankenkasse.

Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie in dieser Informationsbroschüre.