Privatversicherte

Wenn Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir als Therapeuten vorstellen können, erfolgen fünf probatorische Sitzungen, in denen eine genaue Analyse Ihrer aktuellen Problemsituation und Lebensgeschichte sowie die Klärung Ihrer Therapieziele erfolgen. Zudem werden der individuelle Behandlungsplan und das voraussichtlich benötigte Stundenkontingent erstellt.

Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen wird der Therapieantrag an Ihre Krankenkasse bzw. Beihilfestelle geschickt. Nach der Bewilligung ihrer Versicherung beginnt die eigentliche Therapie.

Psychotherapeutische Sitzungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten und finden normalerweise einmal wöchentlich statt.

Kosten

Eine Verhaltenstherapie  wird in der Regel von den Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen. Erkundigen Sie sich am besten über die Einzelheiten Ihres Versicherungsvertrages. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Leistungsübersicht: Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

GOP Ziffer

Leistung

Steigerungsfaktor

Betrag in Euro

870

Psychotherapeutische Sitzung (50 Min.)

3,1

135,53

870

Psychotherapeutische

Sitzung: Termin nach 20
Uhr, am WE oder Feiertag (50 Min.), Anwendung aufwendiger Verfahren

3,5

153,02

860

Erhebung der biografischen Anamnese
(einmalig pro Behandlungsfall)

3,1

166,22

808

Therapieantrag für die private Krankenkasse
oder Beihilfestelle

3,5

  81,60

Ausfallhonorar (pro ausgefallener Sitzung)*

  95,00

Weiterhin können Kosten für psychologische Testverfahren hinzukommen.

* Das Ausfallhonorar wird nicht durch die Zusage der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse oder  Beihilfestelle abgedeckt.